Wer in Cottbus einen Baum fällen möchte, muss zuerst einen Blick in die Baumschutzsatzung werfen. Sie schützt Bäume auf privaten und öffentlichen Grundstücken – und Verstöße werden konsequent geahndet.
Welche Bäume geschützt sind
Geschützt sind in der Regel Laubbäume ab einem bestimmten Stammumfang, gemessen in einem Meter Höhe, sowie bestimmte Nadelbäume und Obstbäume ab größerem Umfang. Die genauen Schwellenwerte, Ausnahmen (etwa für Obstbäume in Kleingärten oder bestimmte Arten) und die Regelungen für Ersatzpflanzungen stehen in der jeweils aktuellen Fassung der Satzung – wir prüfen den Einzelfall vor Ort. Auch starke Rückschnitte und das Kappen von Wurzeln geschützter Bäume sind genehmigungspflichtig.
Wann eine Genehmigung erteilt wird
- Der Baum ist krank, abgestorben oder gefährdet die Verkehrssicherheit.
- Er beschädigt Gebäude oder Leitungen und die Schäden lassen sich nicht anders abwenden.
- Ein genehmigtes Bauvorhaben lässt sich sonst nicht umsetzen.
- Der Standort ist unzumutbar (z. B. extremer Schattenwurf mit Gesundheitsbezug – hohe Hürden).
So läuft der Antrag
- Antrag bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Cottbus mit Lageplan, Fotos, Baumart, Stammumfang und Begründung.
- Bei Gefahrenbäumen: Stellungnahme des Baumpflegebetriebs beifügen – das beschleunigt.
- Bearbeitungszeit meist vier bis acht Wochen; Gebühr nach Gebührensatzung.
- Bescheid mit Auflagen: fast immer eine Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung.
Gefahr im Verzug
Droht ein Baum akut umzustürzen, darf er ohne vorherige Genehmigung entfernt werden – die Maßnahme muss aber unverzüglich angezeigt und die Gefahr belegt werden. Wir dokumentieren solche Fälle mit Fotos.
Was Verstöße kosten
Ungenehmigte Fällungen sind Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern bis in den fünfstelligen Bereich – zusätzlich zur Ersatzpflanzung. Es lohnt sich nicht.
Wir bereiten Anträge vor, liefern die fachliche Stellungnahme und übernehmen nach dem Bescheid Fällung, Entsorgung und Ersatzpflanzung aus einer Hand.






