Kleiner Baum, eigene Motorsäge, ein freier Nachmittag – die Versuchung, selbst zur Säge zu greifen, ist groß. Manchmal ist das in Ordnung. In vielen Fällen aber unterschätzen Laien Gefahr, Recht und Aufwand.
Wann Selberfällen vertretbar ist
- Baum unter etwa sechs Metern Höhe und 20 Zentimetern Stammdurchmesser
- Rundum freier Fallraum – kein Gebäude, Zaun, Nachbargrundstück, keine Leitung im Umkreis der doppelten Baumhöhe
- Gesunder, gerade gewachsener Stamm ohne Faulstellen
- Vollständige Schutzausrüstung: Schnittschutzhose, Helm mit Visier und Gehörschutz, Schnittschutzstiefel, Handschuhe
- Motorsägenschein bzw. Erfahrung im Umgang mit der Säge
- Keine Genehmigungspflicht (Baumschutzsatzung prüfen!) und außerhalb der Schonzeit März bis September
Wann Sie es dem Fachbetrieb überlassen sollten
- Baum höher als das eigene Haus oder dicker als ein Oberschenkel
- Schiefstand, Totholz, Pilze, Höhlungen – der Baum verhält sich unberechenbar
- Gebäude, Zäune, Straßen, Leitungen oder Nachbargrundstücke im Fallbereich
- Arbeiten in der Höhe: Leiter plus Motorsäge ist die gefährlichste Kombination im Garten
- Gespanntes Holz nach Sturm
Die unterschätzten Risiken
Motorsägenunfälle gehören zu den schwersten Verletzungen im Privatbereich. Ein falsch gesetzter Fallkerb lässt den Baum in die falsche Richtung fallen. Und wer ohne Genehmigung einen geschützten Baum fällt, riskiert in Cottbus ein Bußgeld von mehreren tausend Euro plus Ersatzpflanzung.
Der Mittelweg
Viele Kunden lassen uns den Baum fällen und übernehmen das Zersägen und Aufräumen selbst – das spart Kosten und Sie behalten das Brennholz. Sprechen Sie uns an, wir stellen das Angebot entsprechend zusammen.






