Gute Nachricht für alle, die Baumpflege, Heckenschnitt oder Baumfällung auf ihrem Privatgrundstück beauftragen: Der Staat beteiligt sich. Nach § 35a Einkommensteuergesetz mindern Handwerkerleistungen direkt die Steuerschuld – nicht nur das zu versteuernde Einkommen.
Was absetzbar ist
- Baumpflege, Kronenschnitt, Totholzentfernung
- Baumfällung und Abtragung
- Heckenschnitt, Heckenrodung, Neupflanzung
- Stubbenfräsen, Häckseln, Grünschnittentsorgung (als Teil der Handwerkerleistung)
- Eichenprozessionsspinner-Bekämpfung
Wie viel
20 Prozent der Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, maximal 1.200 Euro Steuerermäßigung pro Jahr (also bis zu 6.000 Euro Lohnanteil). Materialkosten – etwa ein neuer Baum – sind nicht begünstigt. Der Betrag wird direkt von der Steuerschuld abgezogen.
Die Voraussetzungen
- Die Leistung wird auf dem selbst genutzten Grundstück erbracht (auch Zweit- oder Ferienhaus in der EU).
- Sie erhalten eine Rechnung, auf der der Arbeitslohn getrennt vom Material ausgewiesen ist.
- Sie zahlen per Überweisung – Barzahlung wird nicht anerkannt.
- Die Rechnung wird in der Steuererklärung (Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen) angegeben und auf Nachfrage vorgelegt.
Für Mieter und Eigentümergemeinschaften
Auch Mieter können den in der Betriebskostenabrechnung ausgewiesenen Anteil für Gartenpflege absetzen; Wohnungseigentümer den Anteil aus der Hausgeldabrechnung. Hausverwaltungen sollten die Handwerkerkosten daher gesondert ausweisen.
Unsere Rechnungen
Wir weisen Lohn- und Maschinenanteile auf jeder Rechnung getrennt aus, damit Sie den Steuervorteil problemlos nutzen können. Bei Rückfragen Ihres Steuerberaters helfen wir gern weiter.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung. Maßgeblich ist das jeweils aktuelle Steuerrecht.





