Ein Ast fällt auf den Spielplatz der Wohnanlage, ein Baum stürzt auf den Vereinsparkplatz: Für Geschäftsführer, Vorstände und Verwalter wird aus dem Naturereignis schnell eine Haftungsfrage. Die Rechtsprechung verlangt von gewerblichen und institutionellen Eigentümern mehr als von Privatleuten.
Der Maßstab
Verkehrssicherungspflichtig ist, wer die Verfügungsgewalt über das Grundstück hat – der Eigentümer, bei Übertragung die Hausverwaltung oder der Pächter. Erwartet wird eine regelmäßige fachkundige Kontrolle, deren Intervall sich nach Alter, Zustand und Standort der Bäume richtet: an stark frequentierten Flächen ein- bis zweimal jährlich, jeweils belaubt und unbelaubt.
Die vier Bausteine rechtssicherer Baumpflege
- Baumkataster: Jeder Baum mit Nummer, Art, Standort und Zustand erfasst.
- Regelkontrolle: Sichtkontrolle nach FLL-Richtlinie durch eine fachkundige Person, dokumentiert mit Datum, Ergebnis und Empfehlung.
- Maßnahmenumsetzung: Empfohlene Arbeiten zeitnah und nachweisbar ausführen lassen.
- Zusatzkontrolle: nach Stürmen, Bauarbeiten oder Schadensmeldungen.
Was im Schadensfall zählt
Gerichte fragen nicht, ob der Baum gesund aussah, sondern ob Sie ihn kontrollieren ließen und was Sie mit den Ergebnissen gemacht haben. Ohne Dokumentation stehen Sie schlecht da – mit lückenlosen Nachweisen greift Ihre Haftpflichtversicherung.
Unser Kontrollvertrag
Für Wohnungsunternehmen, Hausverwaltungen, Vereine, Kitas, Campingplätze und Betriebe in Cottbus und Umgebung bieten wir jährliche Baumkontrollen mit Kataster, Fotodokumentation, Maßnahmenliste und Priorisierung – und führen die Arbeiten auf Wunsch gleich aus. Sie erhalten einen festen Ansprechpartner und planbare Kosten statt Notfalleinsätzen.






