Die Hecke des Nachbarn nimmt der Terrasse das Licht, die eigene Thuja soll höher werden – wie hoch darf sie? In Brandenburg gibt das Nachbarrechtsgesetz (BbgNRG) klare Antworten, die viele Grundstückseigentümer nicht kennen.
Die Grenzabstände für Hecken
| Höhe der Hecke | Mindestabstand zur Grenze |
|---|---|
| bis 2 m | 0,50 m |
| über 2 m | 1,00 m |
Gemessen wird vom Grenzverlauf bis zur Mitte des Stamms bzw. der Pflanzreihe. Wer eine höhere Hecke will, muss sie entsprechend weiter von der Grenze pflanzen – eine generelle Höchsthöhe gibt es nicht.
Die Abstände für Bäume
- bis 3 m Höhe: 0,5 m
- bis 15 m Höhe: 1,5 m
- über 15 m Höhe: 3 m
Verjährung: Alte Hecken bleiben
Der Anspruch auf Beseitigung oder Zurückschneiden verjährt fünf Jahre nach dem Zeitpunkt, ab dem die Hecke die zulässige Höhe überschritten hat bzw. der Baum gepflanzt wurde. Eine seit Jahrzehnten bestehende Hecke muss der Nachbar also hinnehmen – wohl aber darf er überhängende Zweige nach § 910 BGB entfernen, wenn sie ihn beeinträchtigen.
Ausnahmen
Die Abstandsregeln gelten nicht an Grenzen zu öffentlichen Straßen und Wegen, im Wald und bei Hecken, die beide Nachbarn einvernehmlich gepflanzt haben. Bebauungspläne und Gestaltungssatzungen können zusätzliche Vorgaben zu Einfriedungen enthalten.
Praktischer Rat
Ein klärendes Gespräch vor der Pflanzung erspart Jahre des Ärgers. Wenn eine bestehende Hecke zu hoch geworden ist, senken wir sie fachgerecht ab – bei Thuja und Kirschlorbeer allerdings nur bis in den grünen Bereich, weil altes Holz nicht mehr austreibt. Wir beraten Sie, was bei Ihrer Heckenart möglich ist.






