Ein Eichenprozessionsspinner-Nest über einem Spielplatz ist kein Naturphänomen, sondern ein Haftungsfall in Wartestellung. Sobald ein Befall bekannt oder erkennbar ist, greift die Verkehrssicherungspflicht – für Gemeinden ebenso wie für Wohnungsunternehmen, Schulträger und Betreiber von Campingplätzen.
Was verlangt wird
- Erkennen: Eichen an frequentierten Flächen im Mai/Juni auf Befall kontrollieren.
- Warnen und absperren: Befallene Bereiche kennzeichnen und bei akuter Gefahr sperren.
- Beseitigen: Nester zeitnah fachgerecht entfernen lassen – „zeitnah“ heißt bei Spielplätzen, Kitas und Schulen: Tage, nicht Wochen.
- Dokumentieren: Befund, Maßnahme, Datum, ausführender Betrieb, Entsorgungsnachweis.
- Nachkontrollieren: Neubefall und Altnester im Blick behalten.
Was im Schadensfall zählt
Erleidet ein Kind auf dem Schulhof eine Raupendermatitis, fragt die Versicherung nach dem Nachweis: Wann wurde kontrolliert, wann gehandelt? Ohne Dokumentation drohen Schmerzensgeld- und Schadenersatzforderungen – und im Extremfall der Vorwurf fahrlässiger Körperverletzung.
Unsere Dokumentation
Jeder Einsatz wird je Baum erfasst: Standort, Baumdaten, Befallsgrad, Verfahren, Fotos vor und nach der Maßnahme, Entsorgungsnachweis nach Abfallrecht. Die Unterlagen sind prüffest und für Gremien, Ausschreibungen und Versicherungen verwendbar.
Rahmenverträge und Sammelaufträge
Für Kommunen, Bauhöfe, Wohnungsunternehmen und Schulträger bieten wir Rahmenverträge mit Kontingenten und garantierten Reaktionszeiten. Straßenzüge, Alleen und Wohnanlagen bündeln wir zu Sammelaufträgen – deutlich günstiger als Einzelbeauftragungen. Auf Wunsch übernehmen wir das jährliche Monitoring und melden uns rechtzeitig im Frühjahr.
Jetzt vorbereiten
Die beste Zeit für einen Rahmenvertrag ist der Winter – dann sind Ihre Bäume erfasst, bevor im Mai die Saison beginnt. Sprechen Sie uns an.






