Hecken sind die wichtigsten Brutplätze für Gartenvögel – Amsel, Rotkehlchen, Heckenbraunelle, Mönchsgrasmücke und Zaunkönig ziehen darin ihre Jungen groß. Der Gesetzgeber schützt sie in der Brutzeit, und das mit spürbaren Konsequenzen für alle, die es ignorieren.
Was das Gesetz sagt
Nach § 39 Absatz 5 Bundesnaturschutzgesetz dürfen Hecken vom 1. März bis 30. September nicht abgeschnitten, auf Stock gesetzt oder beseitigt werden. Ausdrücklich erlaubt sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses. Zusätzlich verbietet § 44 BNatSchG ganzjährig, Nester zu zerstören und brütende Vögel zu stören.
Was das praktisch heißt
- Erlaubt: den Jahreszuwachs in Form schneiden – wenn keine besetzten Nester in der Hecke sind.
- Verboten: Hecke stark absenken, ins alte Holz schneiden, roden, komplett entfernen.
- Immer verboten: in eine Hecke schneiden, in der gebrütet wird.
Nester erkennen
Vor dem Schnitt die Hecke ruhig beobachten: Fliegen Vögel wiederholt mit Nistmaterial oder Futter im Schnabel hinein? Ist Vogelrufen aus der Hecke zu hören? Dann vorsichtig von außen nachschauen, ohne die Hecke auseinanderzubiegen. Besetzte Nester: Abschnitt auslassen und zwei bis drei Wochen warten, bis die Jungen ausgeflogen sind.
Bußgelder
Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten – in Brandenburg mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro bedroht, in der Praxis meist mehrere hundert bis wenige tausend Euro. Nachbarn melden solche Fälle regelmäßig bei der Naturschutzbehörde.
Wie wir arbeiten
Jeder Heckenschnitt bei uns beginnt mit der Nestkontrolle. Wir dokumentieren das Ergebnis, sparen belegte Abschnitte aus und legen starke Rückschnitte grundsätzlich auf Oktober bis Februar. So bleiben Sie auf der sicheren Seite – und die Vögel auch.






