Wenn ein Baum krank, gefährlich oder im Weg ist, fällen wir ihn sicher und kontrolliert: als klassische Fällung, abschnittsweise Abtragung mit Hubarbeitsbühne oder per Seilklettertechnik auf engstem Raum. Inklusive Risikobewertung, Absperrung, Entsorgung des Stammholzes und auf Wunsch Stubbenfräsen.
Abschnittsweise Abtragung von der Hubarbeitsbühne – jeder Ast wird kontrolliert abgelassen, nichts fällt unkontrolliert.
Am Wasser, im Spreewald, an Hängen oder in dichten Gärten: per Seilklettertechnik erreichen wir jeden Baum.
Wir beurteilen Stand- und Bruchsicherheit und entfernen Gefahrenbäume, bevor etwas passiert.
Windbruch, Sturmwurf, hängende Kronen: Wir sichern und beseitigen zeitnah.
Wir prüfen, ob eine Fällgenehmigung nötig ist, und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Stamm, Äste und Laub nehmen wir mit; den Stumpf fräsen wir auf Wunsch bis unter das Bodenniveau.
Bei jeder Baumfällung steht die Sicherheit von Personen, Gebäuden und Nachbargrundstücken an erster Stelle. Wir arbeiten nach den geltenden Unfallverhütungsvorschriften, mit geprüfter Ausrüstung und vollem Versicherungsschutz.
In der Stadt Cottbus sind Bäume ab einem bestimmten Stammumfang durch die Baumschutzsatzung geschützt; Fällungen benötigen eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde. In vielen Umlandgemeinden gelten eigene Regelungen. Zusätzlich verbietet § 39 Bundesnaturschutzgesetz vom 1. März bis 30. September das Fällen von Bäumen außerhalb des Waldes und von Gärten – Ausnahmen gelten bei Gefahr im Verzug und für Gartenbäume. Wir kennen die Regelungen der Region und sagen Ihnen ehrlich, was möglich ist.
Häufig ist eine Ersatzpflanzung Bedingung der Genehmigung. Wir übernehmen auf Wunsch auch die Pflanzung eines neuen Baums samt Pflanzschnitt und Verankerung.
Je nach Größe, Standort und Aufwand zwischen wenigen hundert Euro für einen kleinen Gartenbaum und mehr für große Bäume an Gebäuden. Nach der Besichtigung nennen wir einen Festpreis inklusive Entsorgung.
In Cottbus in der Regel ja (Baumschutzsatzung), in Umlandgemeinden je nach Ortssatzung. Wir prüfen das für Sie und helfen beim Antrag.
Bei Gefahr im Verzug und bei Gartenbäumen ja; ansonsten planen wir Fällungen bevorzugt zwischen Oktober und Februar.
Sie entscheiden: Wir nehmen alles mit, lassen Ihnen Brennholz in handlichen Abschnitten da oder häckseln das Feinmaterial zu Mulch.
Senden Sie uns ein Foto und den Standort – Sie erhalten kurzfristig eine ehrliche Einschätzung und einen Festpreis. Besichtigung in Cottbus, Kolkwitz und der Niederlausitz kostenlos.