Baumfällungen vom Antrag bis zur Entsorgung

Baumpflege Hahm - schnell, zuverlässig und kompetent.

Fachgerechte Baumfällung

Dank moderner Technik und einer professionellen Ausbildung sind wir in der Lage, sämtliche Maßnahmen der Baumfällung für Sie zu erledigen. Vom einfachen Aussägen über die Teilfällung bis hin zur kompletten Baumfällung führen wir Ihre Aufträge schnell, zuverlässig und fachgerecht aus.

Für uns ist die Pflege und Schutz Ihrer Bäume das wichtigste Anliegen. Dennoch ist es nicht immer möglich, einen Baum zu erhalten. Kranke oder beschädigte Bäume können Menschen und umliegende Bauwerke gefährden. Baumaßnahmen oder von Behörden angeordnete Maßnahmen machen das Fällen von Bäumen unumgänglich.

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Baumstämme-zersägt

Baumfällung mit Seilklettertechnik

Mit Hebebühnen oder Seilklettertechnik (SKT) können auch Bäume an schwer zugänglichen Stellen gefällt werden. Da bei diesen Methoden der Baum in der Regel Stück für Stück abgetragen wird, werden unnötige Risiken vermieden. Die entfernten Äste oder Stammteile werden vorsichtig abgeseilt, um Schäden an Gebäuden, Zäunen oder Vegetation zu vermeiden.

Nach den Baumfällarbeiten übernehmen wir selbstverständlich das Aufräumen des Arbeitsbereiches. Auf Wunsch kümmern wir uns gern um die Entsorgung der Grünabfälle und Verwertung des Holzes.

Unser Service bei Baumfällungen:

  • Hilfestellung bei Antrag & Genehmigung
  • Unkomplizierte und schnelle Hilfe bei Notfällungen

Unsere Leistungen bei Baumfällungen:

  • Einfache Baumfällungen
  • Problembaumfällung durch Abtragen
  • Beseitigung von Sturmschäden
  • Baufeldberäumung
  • Entsorgung

Was kostet das Fällen eines Baumes?

Die Kosten für eine Baumfällung lassen sich leider nicht pauschal bemessen. Aufwand und Dauer sind von vielen Faktoren abhängig. Dazu gehören der Standort und die Größe eines Baums sowie verwendete Gerätschaften, Techniken und die Entsorgung. Um Ihnen ein verbindliches Angebot machen zu können, ist eine Besichtigung vor Ort nötig.

Wann ist das Fällen eines Baumes erlaubt?

Diese Frage wird in der Baumschutzverordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Für einige Landkreise oder Städte wie z.B. dem Spree-Neiße-Kreis, Cottbus oder Forst (Lausitz) gelten aber Sonderregelungen. Diese orientieren sich zwar an der Baumschutzverordnung von Brandenburg, sind aber oft mit erweiterten Einschränkungen versehen. Unter www.bund-brandenburg.de finden Sie eine Übersicht der Kreise, Städte, Ämter und Gemeinden, die eigene Verordnungen erlassen haben. Wir empfehlen Ihnen daher, sich vorher bei der zuständigen Behörde zu informieren oder von uns beraten zu lassen. Sollte in Ihrem Fall eine Genehmigung zur Baumfällung erforderlich sein, unterstützen wir Sie gern beim Stellen des Antrags.

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