Der Februar ist der stille Monat vor dem großen Aufbruch – und in der Baumpflege der wichtigste Termin des Jahres. Was jetzt nicht erledigt wird, muss bis Oktober warten.
Bis 28. Februar erledigen
- Hecken stark zurückschneiden oder auf Stock setzen: ab März verboten.
- Hecken und Gebüsche entfernen: ebenfalls nur bis Ende Februar.
- Bäume außerhalb von Gärten fällen: an Straßen, auf Gewerbeflächen, in der freien Landschaft – ab März nur bei Gefahr im Verzug.
- Winterschnitt an Apfel, Birne, Quitte: abschließen, bevor der Saftfluss beginnt.
- Verjüngungsschnitte: Hainbuche, Liguster, Eibe, Kirschlorbeer – der späte Winter ist ideal.
Warum gerade jetzt?
Der Baum ist noch in der Saftruhe, die Wunden liegen nur kurz offen, bevor der Austrieb sie verschließt, und die Vögel haben noch nicht mit dem Nestbau begonnen. Frostfreie Tage über minus fünf Grad sind die Voraussetzung.
Was auch nach dem 1. März geht
Form- und Pflegeschnitte an Hecken, Totholzentnahme, leichte Kronenpflege, Fällung von Gartenbäumen (mit Genehmigung), Pflanzungen bis Ende März, Baumkontrollen.
Genehmigungen jetzt beantragen
Wer im Herbst eine Fällung plant, sollte den Antrag bei der Naturschutzbehörde im Frühjahr stellen – die Bearbeitung dauert Wochen, und im Oktober sind die Termine bei Baumpflegebetrieben schnell vergeben.
Unser Tipp
Machen Sie im Februar einen Rundgang über Ihr Grundstück: Welche Hecke ist zu hoch, welcher Baum zu groß, welcher Obstbaum ungeschnitten? Ein Foto und eine kurze Nachricht genügen – wir kommen zur kostenlosen Besichtigung und erledigen, was vor dem 1. März noch möglich ist.






