Ein Baum auf Ihrem Grundstück ist Ihre Verantwortung. Fällt ein Ast auf ein parkendes Auto oder stürzt ein Baum auf das Nachbarhaus, stellt sich sofort die Frage: Wurde der Baum regelmäßig kontrolliert? Die Verkehrssicherungspflicht gilt für Privatpersonen ebenso wie für Wohnungsunternehmen, Kommunen und Gewerbebetriebe.
Was die Rechtsprechung verlangt
Der Bundesgerichtshof verlangt eine „regelmäßige, sorgfältige äußere Gesundheits- und Zustandsprüfung“ – in der Praxis eine fachkundige Sichtkontrolle vom Boden aus, ein- bis zweimal jährlich je nach Standort, dokumentiert mit Datum und Ergebnis. Bei Auffälligkeiten sind weitere Untersuchungen oder Maßnahmen nötig. Die FLL-Baumkontrollrichtlinie ist der anerkannte Standard.
Worauf wir bei der Baumkontrolle achten
- Standsicherheit: Wurzelanläufe, Bodenrisse, Schiefstand, Pilze am Stammfuß
- Bruchsicherheit: Totholz, Risse, Höhlungen, Zwiesel, Rindenschäden
- Vitalität: Belaubung, Triebzuwachs, Kronenverlichtung
- Umfeld: Bauarbeiten, Bodenverdichtung, Anfahrschäden, Streusalz
Das Ergebnis
Sie erhalten eine schriftliche Einschätzung je Baum mit Fotos, Handlungsempfehlung und Dringlichkeit – vom „alles in Ordnung“ bis zur konkreten Maßnahme wie Totholzentnahme, Kronensicherung oder Fällung. Diese Dokumentation ist Ihr Nachweis gegenüber Versicherung und Gericht.
Für wen sich der Kontrollvertrag lohnt
Hausverwaltungen, Vereine, Campingplätze, Kitas und Betriebe mit größerem Baumbestand nehmen wir in einen jährlichen Kontrollrhythmus auf. Wir melden uns automatisch, kontrollieren, dokumentieren und schlagen nur vor, was wirklich nötig ist.






